Ehevertraege


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Abgeschickt von Claude CBK am 12 Januar, 2007 um 05:02:23

Ein gutes neues (Dunnett;-)-Jahr wuensche ich euch allen.
Habe mich zwar schon lange nicht mehr hier gemuckst, aber immer fleissig mitgelesen.
@Martine: Nochmals tausend Dank fuer den Super-Adventskalender. Hilfreiche Informationen und soooo schoene Bilder (habe zu einigen ein paar Alternativen ;-)Beinahe haette ich wegem spickeln kein Weihnachtsgeschenk bekommen!
@Martine und all die anderen Historiker und...Jana
Hier eine Frage an die 'Rechtswissenschaft' und die Historiker:
Wie sah das zu Renaissance Zeiten mit Heiratsvertraegen aus spezifisch mit Minderjaehrigen ( ich sehe unseren guten Tommaso Portinari mit seiner kleinen Maria vor meinem inneren Auge). Ich vermute, dass die Gesetze von Land zu Land, Grafschaft, Fuerstentum oder gar Stadt grosse Varianten hatten.Was waren die gesetzlichen Folgen wenn wie bei SoR ein Genoese eine Burgunderin heiratete? Blieb die Erbschaft der Frau in ihrem Besitz? War eine gesetzliche Regelung nur fuer die Oberschicht notwendig? Sieht mir wie 'a big muddle' aus,hat bestimmt den Notaren genuegend Arbeit gegeben.
Wir sind nebenan bei Yahoo gerade bei SoR (in Englisch)langsam lesend, dabei unzaehlige, einstmals flott ueberlesende Perlen findend, bei der verknackten Catherine-Doria-Ehe angekommen.
Ich habe zwar faszinierende Informationen und Gesetzregelungen ueber 'bastards' und Zweitehen in Venedig im 16. Jahrhundert gefunden, aber das hilft mir hier mit Paganio dem Schoenen nicht weiter.

Gruesse an alle

Claude




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